Laxenburger Schlosspark Läufe

Laufen wo der Kaiser einst jagte

Sonntag 7. April 2024 organisiert die SPORTUNION Laxenburg die Laxenburger Schlosspark Läufe. Die Schlosspark Läufe finden im wunderschönen, historischen Landschaftsgarten Schlosspark Laxenburg statt und sind Teil der Thermentrophy – der Laufcup Niederösterreichs.

Hauptsponsoren:

Bewerbe

Folgende Wettbewerbe stehen am Programm:

Kinder- und Jugendbewerbe

Gruppe Altersklasse Distanz
Minis M/W 2019 und jünger 250 m
Knirpse M/W 2017 – 2018 450 m
Kinder I M/W 2015 – 2016 450 m
Kinder II M/W 2013 – 2014 950 m
Schüler I M/W 2011 – 2012 950 m
Schüler II M/W 2009 – 2010 1.900 m

 

Hauptläufe

Gruppe Altersklassen Distanz
Hauptlauf 5 km U20 , Ü20, Ü30, Ü40, Ü50, Ü60, Ü70 5.000 m
Hauptlauf 10 km U20 , Ü20, Ü30, Ü40, Ü50, Ü60, Ü70 10.000 m

Lokation und Parken

Start- und Zielgelände befindet sich im Eingangsbereich des Schlossparks Laxenburg, Schlossplatz 1, 2361 Laxenburg

Im Bereich des Parkeingangs befinden sich einige Parkplätze. Ansonsten gilt im Ortszentrum eine Kurzparkzone.

Für weitere Parkplätze folgen Sie bitte dem Parkleitsystem.

 

Zeitplan

Startnummernabholung und Nachnennung: ab 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr (Kinder- und Jugendbewerbe) bzw. bis 10:30 Uhr (Hauptläufe 5 und 10 km)

Kinder- und Jugendbewerbe

Gruppe Startzeit Siegerehrung
Minis (250 m) 10:00 Uhr Ca. 11:05 Uhr
Knirpse + Kinder I (450 m) 10:05 Uhr Ca. 11:05 Uhr
Kinder II + Schüler I (950 m) 10:15 Uhr Ca. 11:05 Uhr
Schüler II (1.900 m) 10:25 Uhr Ca. 11:05 Uhr

 

Hauptläufe

Gruppe Startzeit Siegerehrung
Hauptlauf 5 km 11:00 Uhr ca. 12:30 Uhr
Hauptlauf 10 km 11:00 Uhr ca. 12:30 Uhr

 

Startgeld 

Die Bezahlung des Startgelds erfolgt direkt im Zuge der Online-Anmeldung mittels SEPA-Lastschrift bzw. bei der Nachnennung in Bar.

Für Teilnehmer der Hauptläufe (5 km und 10 km) ist bei Online-Anmeldung bis 01.04.2024 der Eintritt in den Schlosspark Laxenburg im Startgeld enthalten.

Teilnehmer an einem der Hauptläufe mit Hauptwohnsitz Laxenburg können dies bei der Online-Anmeldung bekanntgeben und sind von der Zahlung des Eintritts ausgenommen. Diese müssen beim Parkeingang die LaxenburgCard vorweisen.

Für Teilnehmende der Kinder- und Jugendbewerbe gilt: die Teilnehmer*innen zahlen bei Vorlage der LaxenburgCard, (NÖ) Familienpass, NÖ Card etc. keinen Eintritt.

Begleitpersonen bzw. Zuschauer*innen zahlen den üblichen Parkeintritt.

Kinder- und Jugendbewerbe

Gruppe Anmeldung bis 29.02.2024 Anmeldung bis 01.04.2024 Nachnennung
Minis, Knirpse, Kinder I 6,00 EUR 6,00 EUR 10,00 EUR
Kinder II, Schüler I + II 9,00 EUR 9,00 EUR 13,00 EUR

 

Hauptläufe

Gruppe Anmeldung bis 29.02.2024 Anmeldung bis 01.04.2024 Nachnennung
Hauptlauf 5 km 18,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR
Hauptlauf 10 km 20,00 EUR 25,00 EUR 30,00 EUR

 

Streckenpläne

Hier finden Sie die Streckenpläne für die Schlosspark Läufe:

Streckenplan 250 und 450 m

Streckenplan 950 m

Streckenplan 5 und 10 km

 

Anmeldung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zum Aufklappen, bitte auf + klicken.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Laxenburger Schlosspark Läufe 2024 (AGB); Version.1: 14.11.2023

1 – Geltungsbereich, Teilnehmerinformation

(a) Die „Laxenburger Schlosspark Läufe” kurz LSL, welche am Sonntag, den 07.04.2024, im Schlosspark in 2361 Laxenburg, Bezirk Mödling, NÖ, stattfinden, sind Laufveranstaltungen. Veranstalter der LSL ist die SPORTUNION Laxenburg, 2361 Laxenburg, Martin Ebner Gasse 10. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an einem Bewerb der LSL, in den unterschiedlichen Wertungen, teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt NÖ.

(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den TeilnehmerInnen der LSL. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurden. Änderungen der AGB werden auf der Website https://laxenburg.sportunion.at/schlosspark_lauf/ bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c) Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: SPORTUNION Laxenburg, 2361 Laxenburg, Martin Ebner Gasse 10, oder E-Mail: office@laxenburg.sportunion.at, an den Veranstalter gerichtet werden.

 

2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung

(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung per Mail an office@laxenburg.sportunion.at gerne zur Verfügung.

(b) ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zu allen Bewerben der LSL ist über die Website www.time-now-sports.at und my.raceresult.com möglich.

(c) NACHNENNUNGEN sind für alle Bewerbe am Sonntag den 07.04.2024, zwischen 08:00 Uhr bis jeweils 30 Minuten vor dem Start des jeweiligen Bewerbes bei der Startnummernausgabe möglich. Bei Nachnennungen erhöht sich die Nenngebühr.

(d) SONSTIGE ANMELDUNGEN per Post, E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.

(e) Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR per ONLINE ANMELDUNG erfolgt mittels Race-Result Online-Payment. Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am Montag, den 01.04.2024 um 23:59:59 Uhr.

NACHNENNUNGEN am Sonntag, den 07.04.2024, Veranstaltungstag, sind bar zu bezahlen. Unbezahlte und/oder nicht unterschriebene Anmeldungen sind nicht gültig.

Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(f) Bei Anmeldung via Internet, über my.raceresult.com, erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Die Auflistung eines Teilnehmernamens in der offiziellen Starterliste gilt als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurden und die Zahlung eingegangen ist.

(g) Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises möglich. Aus ökologischen Gründen (Abfallvermeidung) ist es nicht notwendig, die Zahlungsbestätigung auszudrucken und mitzubringen. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa in bar zu bezahlen.

(h) Nach persönlicher Absprache mit dem Veranstalter können nur bis einschließlich Sonntag, den 30.03.2024, Namensänderungen vorgenommen werden. Die Startnummern sind nach Ablauf der Onlineanmeldefrist nicht übertragbar.

(i) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos vom Veranstalter angekündigt wurden (StarterInnenpaket).

(j) Änderungen in den Streckenverläufen oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalter jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.

(k) Die HöchstteilnehmerInnenzahl liegt für die Hauptläufe, 5 und 10km, insgesamt bei 500 Personen. Für die Kinder- und Jugendläufe je Lauf bei max 100 Personen. Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder beim Veranstalter einlangen, gereiht.

(l) Ohne STARTNUMMER ist keine Zeitmessung möglich. Alle TeilnehmerInnen erhalten bei der Startnummernausgabe eine Startnummer mit einem integrierten Chip. Die Verwendung von eigenen, selbstmitgebrachten Chips ist nicht möglich.

 

3 – Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation

(a) JedeR, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an einem der Bewerbe der LSL teilzunehmen. TeilnehmerInnen unter 18 Jahren, benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

(b) Es ist grundsätzlich nicht gestattet bei den LSL mit einem Sportgerät jedweder Art sowie einem sonstigen Fortbewegungsmittel teilzunehmen. RollstuhlfahrerInnen und LäuferInnen mit Kinderwagen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Dieser entscheidet auch, ob und wie solche Teilnehmer in den Wertungen aufgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zur Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers / der jeweiligen Teilnehmerin.

(c) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website https://laxenburg.sportunion.at/schlosspark_lauf/ veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen befugtem Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls sind die Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters oder ihres Personals zuwiderhandeln, von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.

(d) Die LSL finden bei jedem Wetter statt. Bei “Höherer Gewalt” (z.B. Gewitter, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Sperre des Schlossparks durch den Betreiber „Schloss Laxenburg BetriebsGesmbH“, Terror, Sturm), oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.

(e) Hat ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner / ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist der Veranstalter berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder einem anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem Veranstalter nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs der LSL überein stimmt.

(f) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihm befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb der LSL zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.

4 – Haftungsausschluss

(a) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.

(b) Bei “Höherer Gewalt” (z.B. Gewitter, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Sperre des Schlossparks durch den Betreiber „Schloss Laxenburg BetriebsGesmbH, Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens des Veranstalters, den TeilnehmerInnen Schadenersatz zu leisten.

(c) Die TeilnehmerInnern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe der LSL ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

 

5 – Datenerhebung und -verwertung

(a) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe der LSL stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Das beinhaltet gegebenenfalls auch die Weitergabe der Daten an medizinische Dienste, welche die Veranstaltung betreuen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an die Firma TIME NOW SPORTS OG und der race result AG weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen.

(b) Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit der Teilnehmerin / dem Teilnehmer dürfen vom Veranstalter verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass von Seiten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ein Anspruch auf Vergütung entsteht.

(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe der LSL stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in StarterInnen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.

(d) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe der LSL stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse vom Veranstalter verwendet werden darf, um Informationen betreffend der Veranstaltung, sowie evtl. vergleichbarer Folgeveranstaltungen,  zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.

Fragen

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns unter office@laxenburg.sportunion.at kontaktieren.